Durch die neue EU-Führerscheinrichtlinie ergeben sich einige leichtere Zugangsvoraussetzungen zu den Motorradführerscheinen. Ab jetzt können Inhaber der Klasse A1 in Stufen, jeweils nur mit einer praktischen Prüfung, bis zur höchsten Klasse A aufsteigen. Ein echter Vorteil für alle Motorradfans und solche die es immer schon werden wollten.
Die Klasse A1 erfährt eine massive Aufwertung. Besonders profitieren diejenigen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben – die ehemalige Klasse 3 oder B.
Die heute über 50-Jährigen sind automatisch Besitzer des Motorradführerscheins A1 und können sich jetzt leichter den Traum von einer Tour mit einem „richtigen Motorrad“ erfüllen. Den A2 (vorher A beschränkt) gibt‘s ab sofort mit einer vereinfachten praktischen Prüfung – ohne Theorie. Wer möchte, kann nach zwei Jahren den Führerschein Klasse A absolvieren – wieder nur mit einer praktischen Prüfung. Darüber hinaus gilt diese Regelung für alle, die den A1 länger als zwei Jahre haben.
Interessant sind die neuen Regeln auch für 16-Jährige Motorradeinsteiger oder für 17-Jährige die sich für PKW- und Motorradführerschein anmelden. Sie können die A1-Prüfung nach vollständiger Fahrausbildung, d.h. mit Theorie & Praxis, ablegen. Mit einer praktischen Prüfung, jeweils nach 2 Jahren, erreichen sie den A2 und dann die A Klasse. So können sie mit 20 Jahren die größten Maschinen fahren, anstatt – wie beim Direkteinstieg – mit 24 Jahren.
Direkteinstieg mit 24 Jahren
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg zur Klasse A nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
Vorteil der Stufenregel: Erwerb der Klasse A mit 20 Jahren
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Krafträder mit:
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige KfZ mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: AM, A1, A2. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Keine 80 km/h Begrenzung mehr für unter 18-Jährige
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 Aufstieg zur Klasse A2 nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
Alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge (symm.) dürfen 20,4 PS (15 kW) haben. Keine Hubraumbegrenzung
Leichtkrafträder mit 11kW bei Leermasse von mind. 110 kg
Elektrofahrzeuge (Roller) als Prüfungsfahrzeuge zugelassen
Anmeldung zur Doppelklasse mit BF 17 möglich
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Krafträder mit: Hubraum über 125 cm³, Leistung max. 11kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg
Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Aus A beschränkt wird A2
Neue Leistungsobergrenze: 48 PS (35 kW statt 25 kW)
Die Kräder dürfen leichter sein: 35 kW: >175 kg Leermasse | 25 kW: >125 kg Leermasse
Keine Dreiräder mit symm. Radanordnung
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg zur Klasse A nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge:
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW / kg
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden..
Einschluss: AM, A1. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter
15 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 KW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 KW bei Diesel/Elektromotoren
Vierrädrige Leicht-KfZ mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 KW bei Diesel/Elektromotoren, Leermasse max. 350 kg